Studienführer Universität Bern

Versicherungen

AHV/IV/EO

Alle in der Schweiz wohnenden oder erwerbstätigen Erwachsenen sind versichert und müssen obligatorische Beiträge bezahlen an die

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzsordnung)

Schweizerische und ausländische Studierende müssen den Mindestbeitrag in der Höhe von 478.- CHF (plus 5% Verwaltungskosten) jährlich zahlen. Beachten Sie, dass fehlende Beitragsjahre zu einer Kürzung der Renten führen können. Doch gibt es Ausnahmen: Wie diese Beitragspflicht für die Studierenden in Bern im Einzelnen geregelt ist, erfahren Sie auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

Für Fragen wenden Sie sich an:

Ausgleichskasse des Kantons Bern, Zweigstelle der Stadt Bern
Seilerstrasse 8
3011 Bern
Tel. 031 321 75 97

Kranken- und Unfallversicherung

Betriebsunfallversicherung

Alle regulär immatrikulierten Studierenden, Doktorierenden, Hörerinnen und Hörer sowie Personen, die sich berechtigterweise in den Räumlichkeiten der Universität Bern aufhalten, sind durch die kollektive Unfallversicherung der Zürich Versicherung subsidiär unfallversichert. Damit sind sie bei Unfällen, die sich in den Räumlichkeiten der Universität Bern bzw. auf geführten Exkursionen ereignen, für diejenigen Kosten versichert, die von der eigenen obligatorischen Unfall- bzw. Krankenversicherung nicht übernommen werden.

Alle Studierenden müssen sich somit auf jeden Fall zusätzlich gegen Unfall versichern lassen, da die Unfallversicherung der Universität Bern die individuelle Unfallversicherung nicht ersetzt.

Krankenkasse

Eine Unfall- und Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Studierende sind von der Universität Bern nicht in einer Unfall- und Krankenkasse versichert. Das Abschliessen einer Unfall- und Krankenversicherung ist Sache der Studierenden.