Studienführer Universität Bern

Studium und Militär / Zivildienst

Rekrutenschule (RS)

Falls Sie als wehrpflichtig befunden werden, haben Sie die RS zu absolvieren, was normalerweise im 20. Altersjahr zu geschehen hat. Sowohl von militärischer wie auch von universitärer Seite wird empfohlen, die RS zwischen Matur und Studienbeginn zu legen.

Aus zwingenden Gründen (z.B. Matur erst im 20. oder 21. Altersjahr) können Sie die RS vor- oder (wohl eher) nachverschieben, wobei eine Nachverschiebung oder Dispensation im äussersten Fall bis zum 23. Altersjahr möglich ist.

Auch wer die Sommer-RS besucht, kann mit seinem Studium im Herbst beginnen, wobei man bei dieser Variante jedoch einige Wochen im unmittelbar daran anschliessenden Herbstsemester verpasst (um das "Defizit" möglichst gering zu halten: von einer Kollegin oder einem Kollegen Vorlesungen mitschreiben, Skripte und Unterlagen organisieren lassen etc.).

Es ist auch möglich, die Sommer-RS in den Semesterferien (nach dem 2. Semester) zu absolvieren. Sie müssen allerdings abklären, wie Sie mit eventuellen Prüfungen klarkommen (v.a. falls eine Prüfung nach Nichtbestehen wiederholt werden muss).

Weitermachen

Das Abverdienen der Unteroffiziers-/Offiziersschule kann neue Probleme in der zeitlichen Planung des Studiums verursachen. Auch hier gilt: Konflikte werden am ehesten vermieden, wenn Sie Ihre militärische Laufbahn vor Studienbeginn absolvieren. Die Unteroffiziersschule muss in der Regel bis zum 24., die Offiziersschule bis zum 25. Alterjahr absolviert werden. Die praktischen Dienste (für Korporals- und Leutnantsgrad) sind innert 3 Jahren nach der Beförderung zu leisten.

Urlaub, Verschiebung und Dispensation

Prüfungen und unmittelbare Vorbereitungszeit werden in der Regel als zwingende Gründe für eine Verschiebung oder Dispensation einer Dienstleistung anerkannt. Für das erste Gesuch benötigen Sie dazu eine Prüfungsbestätigung des Professors bzw. der Professorin. Wiedererwägungsgesuche sind dem jeweiligen Verbindungsoffizier der Uni vorzulegen. Lehrveranstaltungen hingegen sind kein Dispensationsgrund.

Urlaub, Verschiebung und Dispensation sind bewilligungspflichtig. Für einen Urlaub (= Unterbrechung einer persönlichen Dienstleistung) müssen Sie ihr Gesuch an den Kommandanten Ihrer Einheit richten.

Für eine Dispensation von einem Dienst im laufenden Jahr und eine Verschiebung einer Dienstleistung auf eine andere Zeit im laufenden Jahr ist die aufbietende kantonale Militärbehörde zuständig. Wer einen Auslandurlaub (mehr als 6 Monate) plant, muss sich mit dem Kreiskommando des Wohnortes in Verbindung setzen.

Alle Gesuche sind bis spätestens 2 Monate vor Dienstbeginn an die zuständige Stelle zu richten.

Auskünfte:

Das Generalsekretariat der Uni ist die offizielle Verbindungsstelle zu den kantonalen Militärbehörden bzw. der Armee. Hier können Sie auch erforderliche Unterlagen z.B. für eine Verschiebung des Militärdienstes online beziehen.

Zivildienst

Wer sich für den Zivildienst entscheiden möchte, findet hier wichtige Informationen.